Kinderbetreuung und Schulen
Kinderbetreuung und Schulen
Die Naturkatastrophe hat große Schäden an vielen Kindertagesstätten und Schulen im Ahrtal und in der Eifel verursacht. Von Beginn an haben die Landesregierung, die Schulaufsicht, das Pädagogische Landesinstitut sowie das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Schul- und Kita-Gemeinschaften bei der Bewältigung der Naturkatastrophe unterstützt und eng begleitet. Alle Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler können sich derzeit in Gebäuden aufhalten, in denen sie sich sicher und geborgen fühlen bzw. in ihren „alten“ Kitas und Schulen, die fertig saniert sind.
Schulen
Insgesamt haben in den Unwetterregionen am 14. Juli 2021 29 Schulen zum Teil enorme direkte Gebäudeschäden erlitten oder liegen mit ihrem Einzugsgebiet in der Unwetterregion, so dass Schülerinnen und Schüler, Eltern und Familienangehörige sowie Lehrkräfte betroffen waren. 17 dieser Schulen liegen im Landkreis Ahrweiler. Fünf Schulen sind noch komplett in provisorischen Containern untergebracht. Mittlerweile werden allerdings fast alle Schulen wieder jeweils an einem Standort unterrichtet.
Kindertagesstätten
Insgesamt sind oder waren 55 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vom Hochwasser betroffen. 42 der 55 Einrichtungen liegen im Landkreis Ahrweiler. Teilweise findet die Betreuung der Kinder in temporären Quartieren statt. Das Land unterstützt und begleitet die Träger und Jugendämter vor Ort. Daneben unterstützt das Land den Kreis Ahrweiler unter anderem mit Finanzmitteln für zusätzliches Personal, für Ausweichquartiere und für Angebote zur Bewältigung der Traumatisierung der Kinder und des Personals in den Einrichtungen. Auch die Personalkostenzuschüsse des Landes für Einrichtungen, die nicht oder nur eingeschränkt einen Betrieb anbieten, wurden bis auf Weiteres fortgesetzt. Das Land unterstützt auch im Bereich des Wiederaufbaus die Kindertagesbetreuung umfassend.
Wiederaufbau
Die am 11.02.2022 von den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier eingereichten Maßnahmenpläne bündeln nun alle Wiederaufbaumaßnahmen im jeweiligen Gebiet und bilden eine Grundlage für die Bewilligung der Gelder aus dem Aufbauhilfefonds von Bund und Ländern.
In ihren jeweiligen Plänen enthalten sind Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an öffentlicher Infrastruktur im Sinne eines nachhaltigen Wiederaufbaus, einschließlich zwingend erforderlicher temporärer Maßnahmen sowie Abriss-, Aufräum- und Entsorgungskosten.
Aus dem Aufbauhilfefonds wird der Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur in kommunaler Trägerschaft, darunter Rathäuser, Gemeindehallen, Feuerwehrhäuser, Straßen, aber eben auch Schulen, Kindergärten und Spielplätze, gefördert. Über die einschlägige Förderverwaltungsvorschrift ist der Wiederaufbau von Kitas und Schulen – entweder in Form von Sanierungen oder als Ersatzbauten – mit einer Förderquote von in der Regel 100 Prozent aller zuwendungsfähigen Ausgaben erfasst. Diese Förderung gilt unabhängig von der Trägerschaft und somit auch für gemeinnützige Träger sozialer Infrastruktur, wie beispielsweise KiTa-Trägervereine.
(Stand: September 2022)