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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Dieser FAQ-Text wird regelmäßig ergänzt und aktualisiert. Sie können die Texte ausdrucken.

Die Links zu den Antragsformularen finden Sie auf dieser Webseite. Einen Infoflyer mit übersichtlichen Informationen zur Aufbauhilfe für Privathaushalte hat die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz zusammengestellt.Das PDF steht hier zum Download zur Verfügung. 

Die FAQ sind Hinweise und keine rechtsverbindliche Auskunft: Rechtlich bindend sind die entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Die Gesetze und Verordnungen von Bund und Land zur Aufbauhilfe finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

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  • für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen
    (Download: PDF der ISB zur ersten Übersicht)
  • für Unternehmen und Freie Berufe
  • für die Land- und Forstwirtschaft und Weinbau
  • für Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur 
  • für Kommunen und sonstige Träger im Bereich Wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen

 

Direkt zu den Antragsdokumenten

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  • Häufig gestellte Fragen
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