Aufbauhilfen für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Dieser Text mit häufigen Fragestellungen und den zugehörigen Antworten (FAQ-Text) wird regelmäßig ergänzt und aktualisiert. Sie können die Texte ausdrucken.
Die Links zu den Antragsformularen finden Sie auf dieser Webseite. Einen Infoflyer mit übersichtlichen Informationen zur Aufbauhilfe für Privathaushalte hat die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz zusammengestellt. Das PDF steht hier zum Download zur Verfügung.
Die FAQ sind Hinweise und keine rechtsverbindliche Auskunft: Rechtlich bindend sind die entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Die Gesetze und Verordnungen von Bund und Land zur Aufbauhilfe finden Sie hier.
Die FAQ sind in verschiedene Bereiche gegliedert, die Sie nachfolgend mit einem Klick auf das jeweilige Thema direkt erreichen können.