Sonstige Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf sonstige Fragen zum Wiederaufbau. Dieser Text wird regelmäßig ergänzt und aktualisiert.

Die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen, Ersthel­fen­de sowie alle Personen, die betroffene Privat­haushalte oder die Kommunen unterstützen, sind gesetzlich unfallversichert. Für die medizinische und psychotherapeutische Versorgung ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zuständig.

Bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Telefon 02632 960-1110, E-Mail: notfall(at)ukrlp.de.

Informationen dazu finden Sie auch auf https://www.ukrlp.de/aus-gegebenem-anlass.

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Infotelefon der ISB: Tel06131 6172-1444.