Aufbauhilfen für Religionsgemeinschaften

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt aus Mitteln, die seitens des Bundes und der Bundesländer bereitgestellt werden, Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.

Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben drei Möglichkeiten, einen Antrag einzureichen. Die zu wählende Möglichkeit ergibt sich aus dem Fördergegenstand.

1. Möglichkeit: Fördergegenstand sind kommunale Infrastruktureinrichtungen (Beispiel: Kitas) 

In diesem Falle ist die Förderung nach Nummer 5 der VV Wiederaufbau RLP 2021 vom 23.09.2021 (MinBl. 2021, S. 128) möglich. Ein entsprechender Antrag wird bei der ADD gestellt.

Alle Informationen zur Antragstellung im Falle kommunaler Einrichtung erhalten Sie hier: https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-im-wiederaufbau-kommunaler-infrastruktur

Dort finden Sie im Download-Bereich auch einen entsprechenden Online-Antrag für nicht-kommunale Träger einer kommunalen Infrastruktur (Link: https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_2/Referat_21b/Wiederaufbau/Antrag_nicht-kommunal.pdf).

Kontakt: ADD (wiederaufbau(at)add.rlp.de / 0261 20546 13618)

2. Möglichkeit: Fördergegenstand betrifft die Infrastruktur der Religionsgemeinschaften (Beispiel: Kirchengebäude, Pfarrhäuser, Gemeindezentren (nicht kommerzielle Nutzung))

In diesem Falle handelt es sich um Infrastruktur im Sinne der Anlage 4 der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern, sodass eine Förderung nach Nummer 5 der VV Wiederaufbau RLP 2021 vom 23.09.2021 (MinBl. 2021, S. 128) möglich ist. Ein entsprechender Antrag wird bei der ADD gestellt.

Alle Informationen zur Antragstellung in diesem Förderfall erhalten Sie hier:

Alle Informationen zur Antragstellung im Falle gemeindlicher Einrichtung erhalten Sie hier: https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-im-wiederaufbau-kommunaler-infrastruktur

Dort finden Sie im Download-Bereich auch einen entsprechenden Online-Antrag für Religionsgemeinschaften (Link: https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_2/Referat_21b/Wiederaufbau/Antrag_Religionsgemeinschaften.pdf). 

Kontakt: ADD (wiederaufbau(at)add.rlp.de / 0261 20546 13618)

3. Möglichkeit: Fördergegenstand betrifft Eigentum der Religionsgemeinschaft, das rein gewerblich genutzt wird

In diesem Falle handelt es sich um Aufbauhilfen für Unternehmen (rein gewerbliche Nutzung) nach Nummer 2 der VV Wiederaufbau RLP 2021 vom 23.09.2021 (MinBl. 2021, S. 128). Ein entsprechender Antrag wird bei der ISB gestellt.

Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: https://isb.rlp.de/aufbauhilfe-rlp-2021-fuer-private-vereine-stiftungen-religionsgemeinschaften-sowie-andere-einrichtungen.html

Kontakt: ISB (aufbauhilfe(at)isb.rlp.de / 06131 6172 1444)

Alle rechtlichen Grundlagen der Aufbauhilfen finden Sie hier:

  1. Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“  - Bundesgesetz
  2. Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ - Bundes-Verordnung
  3. Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021 - Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
  4. Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau RLP 2021 – Landesverordnung