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Sie bekommen Hilfe für den Wiederaufbau!

Hat das Hochwasser Ihre Wohnung oder Ihr Haus beschädigt oder ganz zerstört? Müssen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus reparieren oder sogar ganz neu wieder aufbauen? Und müssen Sie viele Sachen neu kaufen?

Dann können Sie dafür Geld vom Land Rheinland-Pfalz und von der deutschen Bundesregierung bekommen. Hier beantworten wir Fragen zu dem Thema.

Bitte beachten Sie: Die Antworten sollen Sie informieren. Aber die Antworten passen vielleicht nicht genau für Ihren Fall. Oder die Regelungen für die Hilfe ändern sich noch.

Häufige Fragen

1. Wie bekomme ich das Geld?

Sie müssen einen Antrag stellen. Den Antrag können Sie über das Internet stellen. Das Formular für den Antrag finden Sie auf dieser Internetseite.

Brauchen Sie Hilfe mit dem Antrag? Dann gehen Sie zu einem „Infopoint“ in Ihrer Nähe. Die Adressen der Infopoints finden Sie auf dieser Internetseite

2. Habe ich Anspruch auf Geld?

In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Hilfen:

  • Das Hochwasser hat Ihre Wohnung oder Ihr Haus beschädigt oder ganz zerstört. Die Wohnung oder das Haus gehört Ihnen. Sie wohnen selbst in der Wohnung oder dem Haus oder Sie vermieten. In beiden Fällen können Sie Geld bekommen.
  • Das Hochwasser hat Sachen in der Wohnung oder in dem Haus beschädigt oder ganz zerstört. Sie wohnen zur Miete oder die Wohnung oder das Haus gehört Ihnen. In beiden Fällen können Sie Geld bekommen.

3. Ab wann kann ich den Antrag stellen?

Sie können seit 27. September 2021 einen Antrag stellen.

4. Wie bekomme ich das Geld?

Wir können Ihnen das Geld nicht bar auszahlen. Wir überweisen Ihnen das Geld auf ein Bankkonto. Sie müssen im Antrag angeben: Auf welches Bankkonto soll das Geld gezahlt werden? Diese Dinge müssen Sie angeben:

  • Wem gehört das Konto?
  • Wie heißt die IBAN-Nummer?

5. Wo muss ich den Antrag abgeben?

Sie müssen den Antrag über das Internet stellen. Das Formular für den Antrag finden Sie auf dieser Internetseite.

Brauchen Sie Hilfe mit dem Antrag? Dann gehen Sie zu einem „Infopoint“ in Ihrer Nähe. Die Adressen der Infopoints finden Sie auf dieser Internetseite

6. Wofür kann ich Geld bekommen?

Ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus beschädigt? Dann können Sie Geld für die Reparaturen bekommen.

Ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus ganz zerstört? Können Sie nicht mehr darin wohnen? Dann können Sie Geld für den Bau einer neuen Wohnung oder eines neuen Hauses bekommen.

Sind Ihre Sachen aus der Wohnung oder aus dem Haus beschädigt? Müssen Sie die Sachen neu kaufen? Dann bekommen Sie auch dafür Geld.

7. Was in Frage 6 steht, passt nicht auf meinen Fall. Kann ich trotzdem Geld bekommen?

Ja, vielleicht. Es gibt eine Regelung für „Härtefälle“. Können Sie erklären, warum Ihr Fall besonders schlimm ist? Dann bekommen Sie vielleicht trotzdem Geld.

8. Wie viel Geld bekomme ich?

Bei Häusern oder Wohnungen ist es so: Ein Gutachter schaut sich Ihr Haus oder Ihre Wohnung an. Das ist ein Experte für Schäden an Häusern. Er ist unabhängig und neutral. Der Gutachter stellt fest: So hoch ist der Schaden. Von dieser Schadenssumme bekommen Sie 80 %.

Bei Möbel oder Sachen aus Ihrem Haus ist es anders: Alle Menschen bekommen das gleiche Geld für beschädigte Sachen. Wie viel bekommen Sie genau? Das lesen Sie bei Frage 22. 

9. Ich war nicht gegen Hochwasserschäden versichert. Bekomme ich trotzdem Geld?

Ja, wenn Sie nicht selbst schuld sind, dass die Schäden passiert sind.

10. Ich bin gegen Hochwasserschäden versichert. Bekomme ich dann weniger Geld?

Ja, Sie bekommen dann wahrscheinlich weniger Geld von uns. Wir rechnen so: Zahlt die Versicherung einen Teil der Kosten? Dann zahlen wir 80 % vom Restbetrag. Ausnahme: Der Schaden liegt unter 5.000 €. Dann bezahlen wir Ihnen nichts.

11. Welche Schritte sind nötig?

Diese Schritte sind notwendig:

  1. Die Gemeindeverwaltung aus Ihrem Ort schreibt eine Bestätigung, dass das Hochwasser Ihre Wohnung oder Ihr Haus beschädigt hat.
  2. Ein Gutachter schaut sich den Schaden an. Das ist ein Experte für Schäden an Häusern. Der Gutachter ist unabhängig und neutral.
  3. Der Gutachter schreibt einen „Sachbericht“. In dem Bericht steht: Was kostet die Reparatur oder derWiederaufbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ungefähr? Und welche Sachen wurden beschädigt?
  4. Sie reichen Ihren Antrag ein. Mit dem Antrag müssen Sie diese Papiere einreichen:
    • die Bestätigung Ihrer Gemeindeverwaltung
    • den Sachbericht
  5. Ihr Antrag wird bewilligt und Sie bekommen das Geld auf Ihr Bankkonto.
  6. Sie geben das Geld für Reparatur oder Wiederaufbau oder neue Sachen aus.
  7. Am Ende müssen Sie nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. Dafür braucht die Behörde Rechnungen und noch einen Sachbericht. Der Sachbericht bestätigt, dass alles so gemacht wurde, wie Sie im Antrag geschrieben haben. Ausnahme: Für neue      Möbel oder andere Sachen im Haus müssen Sie keine Rechnungen schicken.

12. Mein Haus ist beschädigt oder zerstört. Ich möchte das Haus nicht wiederaufbauen. Kann ich das neue Haus an einer anderen Stelle bauen?

Ja, manchmal können Sie das neue Haus auch an einer anderen Stelle bauen. Oder Sie können ein Haus an einer anderen Stelle kaufen. Aber: Der Gutachter berechnet die Schadenssumme. Das bedeutet: Er sagt, wie viel Sie bezahlen müssen für Reparatur oder Wiederaufbau. Sie bekommen nicht mehr als 80 % von dieser Schadenssumme.

13. Wann bekomme ich kein Geld für Reparatur oder Wiederaufbau meines Hauses?

In diesen Fällen bekommen Sie kein Geld:

  • Ihr altes Haus wurde ohne Erlaubnis vom Bauamt gebaut.
  • Ihr Haus wurde an einer Stelle gebaut, wo man nicht bauen durfte.

14. Mein Haus muss abgerissen werden. Der Bauschutt muss entsorgt werden. Bekomme ich dafür Geld?

Ja, Sie bekommen Geld für diese Dinge:

  • für den Abriss
  • für die Entsorgung von Bauschutt
  • für das Entfernen von Schadstoffen im Erdboden

Hat das Hochwasser schädliche Stoffe in den Erdboden Ihres Grundstücks gespült, zum Beispiel Schwermetalle? Und muss der Erdboden deshalb gereinigt werden? Dann bekommen Sie auch dafür Geld.

15. Wofür bekomme ich kein Geld?

Sie bekommen kein Geld für beschädigte Autos. Fragen Sie dafür Ihre Kfz-Versicherung.

Sie bekommen auch kein Geld für beschädigte oder zerstörte Häuser, wenn Ihr Haus ohne Erlaubnis vom Bauamt gebaut wurde. Oder, wenn Ihr Haus an einer Stelle gebaut wurde, wo man nicht bauen durfte.

Bitte beachten Sie auch: Kosten unter 5000 € müssen Sie selbst zahlen.

16. Kann ich Geld im Voraus bekommen?

Ja. Haben Sie schon einen Antrag gestellt? Fehlen aber noch Papiere? Zum Beispiel eine Genehmigung vom Bauamt? Dann können Sie Geld im Voraus bekommen.

Aber Sie müssen versprechen, dass Sie die Papiere nachreichen.

17. Ich habe nicht genug Geld bekommen. Was kann ich tun?

Hat ein Gutachter den Schaden an Ihrem Haus zu niedrig eingeschätzt? Sind die Reparaturen teurer als gedacht? Dann müssen Sie einen zweiten Sachbericht anfordern. Darin muss dies stehen:

  • Im ersten Sachbericht wurde ein zu kleiner Schaden festgelegt. Deshalb wurden die Kosten für die Reparaturen oder den Wiederaufbau zu niedrig angegeben.
  • So viel Geld hat die Reparatur oder der Wiederaufbau wirklich gekostet.

Den Sachbericht reichen Sie zusammen mit einem zweiten Antrag ein. Die Behörde zahlt Ihnen dann die Mehrkosten.

18. Muss ich das Geld zurückzahlen?

Nein. Waren alle Angaben in Ihrem Antrag richtig? Und haben Sie alle nötigen Papiere eingereicht? Dann müssen Sie das Geld nicht zurückzahlen.

19. Muss ich der Behörde nachweisen, wofür ich das Geld ausgebe?

Ja, Sie müssen nachweisen, wofür Sie das Geld ausgeben. Ausnahme: Für neue Möbel oder Sachen im Haus müssen Sie keine Rechnungen schicken.

Was müssen Sie schicken?

  • Rechnungen
  • Eine Belegliste
    Belege sind Rechnungen oder Kauftickets. Die Belegliste ist eine Liste, in die Sie alle Rechnungen eintragen. 
  • Ein Sachbericht
    Das ist ein Bericht eines Gutachters. Das ist ein Experte in einem bestimmten Gebiet. Zum Beispiel für Schäden an Häusern. Der Gutachter ist unabhängig und neutral.

20. Was ist ein Sachbericht?

Ein Sachbericht ist ein Bericht eines Gutachters. Das ist ein Experte in einem bestimmten Gebiet. Zum Beispiel für Schäden an Häusern. Der Gutachter ist unabhängig und neutral.

21. Was ist ein Gutachter?

Ein Gutachter schreibt einen Bericht über etwas. Der Bericht heißt „Sachbericht“. Zum Beispiel über die Schäden an Ihrem Haus. Er ist ein Experte. Und er ist unabhängig und neutral.

22. Wo finde ich Handwerker?

Sie finden Handwerker zum Beispiel auf der Internetseite der Handwerkskammer Koblenz: www.handwerk-baut-auf.de

23. Wie viel Geld bekomme ich für beschädigte Sachen?

Alle Menschen bekommen das gleiche Geld für beschädigte Sachen. Ist alles beschädigt? Dann bekommen Sie so viel Geld:

  • In Ihrem Haushalt wohnt eine Person: 13.000 Euro.
  • In Ihrem Haushalt wohnen mehrere Personen:
    • für die erste Person: 13.000 Euro
    • für die zweite Person: 8.500 Euro
    • für jede weitere Person: 3.500 Euro. Das gilt auch für Wohngemeinschaften.

Ist nur ein Teil beschädigt? Dann bekommen Sie weniger Geld.

24. Bis wann muss ich einen Antrag schicken?

Sie haben Zeit bis 30. Juni 2026.

25. Ich habe Geld bekommen. Bis wann muss ich das Geld nutzen?

Sie haben 3 Jahre Zeit. Es gilt das Datum auf der Bewilligung. Vielleicht sind Sie nicht sicher, wann das ist. Die genaue Frist steht auch auf der Bewilligung.

26. Ich bin Vermieter. Ich kann gerade nicht vermieten, weil die Wohnung zerstört ist. Oder meine Mieter zahlen gerade nicht. Das Geld der Mieten fehlt mir jetzt. Kann ich dafür Hilfen bekommen?

Ja. Sie verdienen weniger oder gar keine Miete? Dann können Sie einen Antrag stellen. Sie können für bis zu sechs Monate Mietausfälle seit der Katastrophe Geld bekommen. Sie haben für den Antrag bis zum 30. Juni 2026 Zeit.

27. Wie schnell bekomme ich das Geld?

Sie bekommen das Geld so schnell wie möglich. Vor der Katastrophe hat es viel länger gedauert, Hilfen zu bekommen. Die Behörden haben das Verfahren einfacher gemacht. Manchmal fehlen bei einem Antrag vielleicht noch Papiere. Dann können Sie manchmal trotzdem schon einen Teil des Geldes bekommen.

28. Habe ich ein Recht auf Hilfe?

Nein, Sie haben kein Recht auf Hilfe. Aber wir tun, was wir können, damit Sie Geld bekommen.

Die Behörden prüfen in einigen Fällen, ob man im Antrag die Wahrheit gesagt hat. Bei wem prüfen die Behörden? Das ist Zufall.

29. Mein Haus ist beschädigt oder zerstört. Ich möchte das Haus abreißen. Ich möchte das Haus danach nicht wieder aufbauen. Kann ich trotzdem Geld bekommen?

Ja. Sie können Geld bekommen für diese Dinge:

  • den Abriss Ihres Hauses
  • das Aufräumen des Bauschutts
  • die Entsorgung des Bauschutts

30. Ich besitze kein eigenes Haus. Können auch Mieter Geld bekommen?

Ja, auch Mieter können Geld bekommen, wenn Sachen in der Wohnung beschädigt oder zerstört sind.

31. Was passiert, wenn ich zu viel Geld bekomme? Muss ich das Geld dann zurückgeben?

Ja, Sie müssen das Geld zurückgeben. Merken Sie, dass Sie weniger Geld brauchen als gedacht? Dann sagen Sie schnell der Behörde Bescheid, die Ihnen das Geld gegeben hat.