Noch bis 31. Dezember 2024 haben betroffene landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe Zeit, ihre Anträge beim DLR zu stellen. Land und Bund haben die Frist bis dahin verlängert.
Die Landwirtschaftskammer hilft bei der Ermittlung von Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Betriebsmitteln sowie sonstigen Schäden durch die Architekten der Kammer. Diese Dienstleistung der Landwirtschaftskammer ist für die betroffenen land-, forst- und weinbaulichen Betriebe ebenfalls förderfähig.
Weitere Informationen gibt es direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Sonja Müller, Telefon 0651-94907-335, E-Mail: sonja.mueller(at)lwk-rlp.de, und Mark Tullius, Telefon 0651-94907-314, E-Mail: mark.tullius(at)lwk-rlp.de