In dem Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister, welches auch an den SBR, FVR und den DFB gerichtet war, wird ausdrücklich anerkannt, dass vor dem Hintergrund der großen Bedeutung des Sports für die Gesundheit und das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden der Menschen ein zukunftssicherer und zielgerichteter Wiederaufbau der Sportinfrastruktur wichtig sei.
Zentrale Neuerungen für die Kommunen und Sportvereine sind, dass nun auch der Bau von Naturrasenplätzen anstelle zerstörter Tennenplätze förderfähig ist. Außerdem können geschädigte Flutlichtanlagen mit energiesparender LED-Technik wieder aufgebaut werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, mehrere Sportanlagen zu einer gemeinsamen Großsportanlage zusammenzufassen, wobei die Kosten erstattet werden, die für den Wiederaufbau der einzelnen Sportanlagen erforderlich wären. Im Rahmen dieser Kooperationen können auch Kunstrasenplätze gefördert werden, soweit mehr als 1.800 Nutzungsstunden pro Jahr zu erwarten sind.
Der SBR, sowie der FVR und der DFB hatten sich in politischen Gesprächen immer wieder für die Erweiterung der Fördermöglichkeiten eingesetzt. „Wir begrüßen es sehr, dass Bund und Land gemeinsam die Voraussetzungen für einen zeitgemäßen und nachhaltigen Wiederaufbau der Sportanlagen geschaffen haben“, zeigen sich SBR-Präsidentin Monika Sauer und FVR-Präsident Desch erfreut. Nun seien die Kommunen gefordert, die Vorhaben im Sinne der Sportvereine zügig auf den Weg zu bringen.